Grundpflege
Gem. SGB VI
im Bereich der Körperpflege (z.B. Duschen, An- und Auskleiden, Hautpflege, Mund- und
Zahnpflege, usw.)
im Bereich der Kontinenzhygiene (z.B. Unterstützung beim Toilettengang, Stromversorgung,
Hilfestellung bei der Inkontinenzversorgung, usw.)
im Bereich der Ernährung (z.B. Unterstützung bei der Aufnahme oder Verabreichen von
Speisen/Getränken, Verabreichung von Sondenkost, usw.)
im Bereich der Bewegung (z.B. Unterstützung beim Aufstehen und Zubettgehen, Gehübungen,
Hilfe beim Stehen und Laufen, usw.